Pendler*innen-Protest an der deutsch-polnischen Grenze findet politische Unterstützung | 4.5.: Quarantäne-Vorschrift teilweise aufgehoben
Am Freitag, den 24.4. protestierten entlang der deutsch-polnischen Grenze mehrere Hundert Menschen gegen die Einreisebeschränkungen in der Corona-Krise. Sie verlangten von der polnischen Regierung eine Befreiung von der Quarantäne für Berufspendler*innen, die es ihnen ermöglichen würde, zur Arbeit zu pendeln und nach Hause zurückzukehren. Seitdem die Quarantänepflicht bei Einreise nach Polen erweitert wurde, muss sich auch jede Person, die von Deutschland nach Polen pendelt, in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Es wurde unter anderem an Grenzübergängen in Rosówek-Rosow, Frankfurt-Słubice, Hohenwutzen-Osinów Dolny und Guben-Gubin demonstriert. Auf der polnischen Seite sind die Teilnehmer*innen beim Einhalten der Abstandsregel „spazieren gegangen“, da in Polen Demonstrationen zur Zeit untersagt sind. Auf der deutschen Seite durften sich bis zu 20 Personen versammeln.
Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat sich letzte Woche an die polnische Regierung mit der Bitte um eine Lockerung der strengen Corona-Regeln für Pendler*innen die in Deutschland arbeiten, gewandt. In einem Brief an die Regierung in Warschau schrieb der Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit unter anderem: „Die deutsche Seite hat Verständnis für die Grenzkontrollen, die Polen eingeführt hat. Wir müssen aber auch im Blick haben, dass die Grenze eine gemeinsame Wirtschaftsregion durchschneidet.“ Nach Schätzungen der Industrie- und Handelskammern (IHK) in Süd- und Ostbrandenburg sind mehr als 25.000 Grenzgänger*innen von der Regelung betroffen.
Update 4.5.: Quarantäne-Vorschrift für Pendler*innen teilweise aufgehoben
Ab dem 4. Mai müssen polnische Bürger*innen, die in Deutschland zur Schule gehen, studieren oder arbeiten, bei einer Rückkehr nach Polen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne. Nicht von der Quarantänepflicht befreit sind laut der Verordnung medizinisches Personal und Menschen, die in sozialen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen tätig sind. Eine entsprechende Regelung habe man in Absprache mit den Nachbarländern – neben Deutschland sind dies auch Tschechien, die Slowakei und Litauen - getroffen. Die derzeitigen Grenzkontrollen entfallen mit der neuen polnischen Verordnung aber nicht - sie sollen voraussichtlich noch bis zum 13. Mai beibehalten werden.
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