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Auswirkungen des Coronavirus: Unterstützung für Unternehmen in den Regionen der Oder-Partnerschaft

Auf beiden Seiten der Oder sind viele Menschen in unterschiedlichen Berufen und Branchen von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus getroffen: Viele Geschäfte sind für den Publikumsverkehr geschlossen, Veranstaltungen werden abgesagt, Lieferketten werden unterbrochen und Unternehmen müssen mit Ausfällen von Mitarbeiter*innen rechnen, die sich krank melden, sich in Quarantäne begeben müssen oder in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Bundesländer und Wojewodschaften in den Regionen der Oder-Partnerschaft bieten Unternehmer*innen Unterstützung in dieser schwierigen Situation, um Liquidität sicherzustellen sowie Existenzen und Arbeitsplätze zu schützen.


DEUTSCHLAND


Berlin

Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen unterstützt das Land Berlin die Berliner Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Dazu gehört die Rettungsbeihilfe Corona. Die Unterstützung richtet sich übergreifend an alle Branchen: kleine, mittlere und große Unternehmen, darunter auch Tourismus, Hotellerie, konsumorientierte Dienstleistungen (z.B. Clubs und Restaurants), Einzelhandel sowie Selbständige.

Soforthilfe I für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter*innen

  • Maßnahme: Zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren. In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro (Zinssatz 4,0 % p.a.)
  • Beantragung: Der Antrag muss bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.

Soforthilfe II für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen

  • Maßnahme: 5.000 Euro Zuschuss
  • Antragsberechtigte: Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten sowie Freiberufler*innen und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus
  • Beantragung: ab Freitag, 27.03.2020, 12 Uhr bei der Investitionsbank Berlin möglich

Wegen Umstellung auf einheitliches Bundesprogramm wird die Antragsstellung bis Montag, 6. April 2020 pausiert!


Weitere Informationen:

Rettungszuschuss Corona - Investitionsbank Berlin

Coronavirus (COVID-19) – Informationen und Unterstützung für Unternehmen in Berlin

Coronavirus – Informationen für Unternehmen in Berlin | Berlin Partner



Brandenburg

Brandenburgs Landesregierung legt ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler*innen auf. Ab Mittwoch, den 25.3. kann die Soforthilfe des Landes für kleine Unternehmen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg beantragt werden. Notleidende Unternehmen sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Antragsfrist läuft bis Ende Dezember dieses Jahres.

Zudem können jetzt Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen vereinfacht gestellt werden. Gleiches gilt für Anträge auf Vollstreckungsaufschub und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Die Finanzämter bieten dazu online ein neues Antragsformular an. Anträge dieser Art können ausschließlich für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer gestellt werden, nicht aber für die Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten. 

Die Bundesagentur für Arbeit in Frankfurt (Oder) hat eine Hotline für in Deutschland arbeitende Pol*innen eingerichtet. Montags bis freitags von 9 – 16 Uhr können sich Interessierte unter +49 335 570 4733 in polnischer Sprache zu Themen rund um Coronavirus und Arbeit beraten lassen. Bei Fragen können sich Interessenten auch per E-Mail an Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de wenden. Persönliche Vorsprachen sind aktuell nicht möglich.


Weitere Informationen:

Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler

Aktuelle Unterstützungsangebote | Investitionsbank des Landes Brandenburg

Unterstützung für polnische Berufspendler: Finanzministerin kündigt Hilfe an

eServices der Bundesagentur für Arbeit



Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Mittel zur Förderung von Unternehmen in Form von rückzahlbaren Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wegen des Coronavirus.

Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU

  • Maßnahme: Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler*innen durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000
  • Höhe der Liquiditätshilfe: Zinsfreies Darlehen bis zu 20.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre bzw. Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist. 
  • Beantragung: Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) vergeben werden. Die Antragsvormerkung ist bereits möglich: Sie dient einer zügigen Bearbeitung des künftigen Antrags, ersetzt diesen aber nicht!
  • Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 zur Verfügung. 


Sachsen

Sachsen startete das Programm „Sachsen hilft sofort“, um die Folgen der Zwangspause abzumildern.

„Sachsen hilft sofort“ 

  • Maßnahme: ein zinsloses Darlehen von 5.000 bis zu 50.000 Euro, im Einzelfall kann auch ein Höchstbetrag von bis zu 100.000 EUR nach einem Zeitraum von vier Monaten im Rahmen einer Aufstockung auf den Regelbetrag gewährt werden
  • Antragsberechtigte: Einzelunternehmer*innen (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler*innen in Sachsen mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR
  • Beantragung: über die Sächsische Aufbaubank (SAB) 

Auch die Bürgschaftsbank Sachsen beginnt in diesen Tagen mit einem Hilfeprogramm. Das Geldinstitut bietet Express-Bürgschaften zu Sonderkonditionen für Unternehmen aller Branchen, die sich wegen der Covid-19-Pandemie in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Die Bürgschaften sind insbesondere auf die Gastronomie zugeschnitten. 

Express Liquidität der Bürgschaftsbank Sachsen

  • Maßnahme: Kredite zur Sicherung von Liquiditätsfinanzierungen im Zuge der Auswirkungen des Coronavirus, maximale Bürgschaftshöhe beträgt 80% des Kredites / 500.000€. Die einmalige Bearbeitungsgebühr nach Bewilligung beträgt 0,25% des Kredites zzgl. USt. 
  • Antragsberechtigte: bestehende Unternehmen in Sachsen
  • Beantragung: über die Bürgschaftsbank Sachsen

Weitere Informationen:

Sachsen hilft sofort | Sächsische Aufbaubank

Express Liquidität | Bürgschaftsbank Sachsen


Weitere Informationen zu Unterstützung für Unternehmer*innen bundesweit finden Sie hier:

Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Son­der­zah­lun­gen jetzt steu­er­frei – Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise | Bundesministerium der Finanzen



POLEN


Wojewodschaft Westpommern

Während einer speziell organisierten Videokonferenz am 20.3. präsentierte der Marschall der Wojewodschaft Westpommern Olgierd Geblewicz die Maßnahmen des Westpommerschen Antikrisenpakets (Zachodniopomorski Pakiet Antykryzysowy), das vor allem die das regionale Gesundheitswesen und Unternehmer*innen unterstützt.

Die wichtigste Herausforderung bestehe heute darin, die bestehenden Arbeitsplätze zu schützen. Aus den Gesprächen mit den Unternehmer*innen in Westpommern werde klar, dass die Situation sehr schwierig ist. Zum Beispiel haben die Kurorte die Mittel für den Betrieb für etwa 2-3 Monate gesichert, während Unternehmen der Tourismusbranche höchstens 4 Monate ohne Einnahmen überleben können. Ohne konkrete und schnelle Unterstützung droht ihnen der Bankrott. Die Unternehmer*innen erwarten insbesondere, dass die Regierung die Beiträge zur Sozialversicherung aussetzt. Ein weiteres Problem ist der Mangel an automatisch verlängerten Arbeitserlaubnissen für Arbeitskräfte aus dem Ausland. Zudem leidet der Transportsektor stark und kann wegen unterbrochener Lieferketten weitere Wirtschaftszweige in die Krise treiben.

Für die so genannte „erste Säule“ der Unterstützung will Westpommern etwa 170 Millionen PLN aus dem Regionalen Operationellen Programm der Wojewodschaft Zachodniopomorskie (ROP WZ) bereitstellen. Die geplante Maßnahme ist eine Unterstützung für Unternehmer*innen in Höhe von 2.000 PLN (ca. 430 Euro) pro Arbeitsplatz für drei aufeinander folgende Monate. In der gesamten Region könnte die Unterstützung bis zu 28.000 Stellen betreffen, vor allem in Unternehmen aus den besonders betroffenen Branchen: Tourismus, Gastronomie und Dienstleistungen mit direktem Kundenkontakt. In diesen Branchen können die Einkommensrückgänge teilweise bis zu 90 Prozent betragen.

Unternehmen benötigen insbesondere Kapital, das durch die „zweite Säule“ der Unterstützung zur Verfügung gestellt werden soll. Im Rahmen von JERMIE 2 können mindestens 50 Millionen PLN (ca. 11 Millionen Euro) bereitgestellt werden. Zusätzliche 20-30 Millionen PLN (ca. 4,3 – 6,5 Millionen Euro) werden vom Westpommerschen Entwicklungsfonds (Zachodniopomorski Fundusz Rozwoju) zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden damit fast 80 Millionen PLN (ca. 17 Millionen Euro) an zinsgünstigen Betriebsmittelkrediten für Unternehmer*innen zur Verfügung gestellt.

Das Marschallamt verwaltet das ROP und plant somit auch die Unterstützung von Leistungsempfänger*innen, die durch die Krise bei der Umsetzung ihrer Projekte gehindert werden. Es wird ein so genanntes Flexibilitätspaket eingeführt, das unter anderem die Verlängerung von Fristen für Darlehensrückzahlungen beinhaltet.


Weitere Informationen:

Zachodniopomorski Pakiet Antykryzysowy

Marschall Geblewicz stellt über 72 Millionen PLN zur Verfügung und hilft der Regierung bei der Unterstützung von Unternehmer*innen


Wojewodschaft Lubuskie

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise führt der Wojewodschaftsrat Maßnahmen ein, um die Auswirkungen für diejenigen Unternehmer*innen zu mildern, die Finanzinstrumente wie Darlehen und Kreditbürgschaften aus dem ROP-L2020 nutzen. 

Unternehmer*innen aus der Wojewodschaft Lubuskie können im Rahmen von Darlehens- oder Kreditbürgschaftsverträgen, die mit dem Kredit- und Garantiefonds der Wojewodschaft Lubuskie abgeschlossen wurden, folgende Hilfen beantragen:

  • Einführung einer 6-monatigen Karenzzeit bei der Rückzahlung von Kapital- und Zinsraten („Kreditferien“) und eine angemessene Verlängerung der Frist für die Abwicklung eines Einheitskredits
  • Änderung der vertraglichen Fristen in Bezug auf die Auftragnehmer*innen

Die Kredit- und Garantiefonds sind berechtigt:

  • die Kreditbürgschaft von 60% auf 80% zu erhöhen (im Rahmen der De-minimis-Beihilfe)
  • die Grenze für den Wert der Bürgschaften zu erhöhen
  • die Regeln für die Abwicklung einzelner Transaktionen flexibler zu gestalten und die Rückzahlungspläne zu modifizieren.

Am 20. März 2020 hat die polnische Bank der Nationalwirtschaft (BGK) in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Wojewodschaft Lubuskie folgende Lösungen für die frühestmögliche Umsetzung von Abhilfemaßnahmen für Unternehmen, die eine rückzahlbare Unterstützung im Rahmen der von der BGK aus Mitteln des ROP durchgeführten Finanzinstrumente erhalten, angenommen: 

  • die Einführung von Änderungen der Bedingungen der Kreditinstrumente, die die Unternehmer*innen in den ersten Monaten der Pandemie am meisten unterstützen können. Dazu gehört die Gewährung zusätzlicher Zahlungsfristen für die Rückzahlung von Verbindlichkeiten, zusammen mit der Verlängerung des Finanzierungszeitraums und der Einführung der so genannten Kreditferien;
  • die Umsetzung der oben genannten Änderungen erfolgt in zwei Stufen:
  1. durch die Übermittlung von Informationen an Finanzintermediäre über die angenommene Lösung und die Verpflichtung, diese ab dem 20. März 2020 umzusetzen;
  2. Abschluss eines Anhangs zu den Betriebsvereinbarungen.

Weitere Informationen:

Pakiet antykryzysowy dla przedsiębiorstw | Lubuskie


Wojewodschaft Großpolen


Das Wichtigste in der aktuellen Situation ist die Gesundheit der Bürger*innen, deshalb hat die Selbstverwaltung der Wojewodschaft Großpolen in Posen (UMWW) im Kampf gegen die Auswirkungen von COVID-19, dem so genannten Coronavirus, einen detaillierten Prozess zur Eindämmung der Epidemie in der Region Großpolen eingeleitet. 

Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte beschloss der Vorstand der Wojewodschaft Großpolen am 26. März nach Rücksprache mit der Europäischen Kommission und ihrer raschen Zustimmung eine Entscheidung über Änderungen im Entwicklungsprogramm WRPO 2014+. Diese wird zu einem sofortigen Transfer von rund 63 Millionen PLN (ca. 14 Millionen EUR) an EU-Mitteln für folgende Gesundheitsprojekte führen:

1. Investitionen in die Infrastruktur des Gesundheitswesens und den Kauf der notwendigen Ausrüstung zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie COVID-19 in der Wojewodschaft Großpolen

Kofinanzierung aus dem EFRE – das Projekt umfasst den Kauf der notwendigen Ausrüstung und/oder die Durchführung der notwendigen Reparatur- und Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus in der Wojewodschaft Großpolen, insbesondere den Kauf der notwendigen medizinischen und diagnostischen Ausrüstung (einschließlich Tests), einmalige Schutzmaßnahmen zusammen mit Reparatur- und Bauarbeiten im Zusammenhang mit z.B. der Anpassung von Räumen sowie den Bau von temporären Kubaturanlagen im Zusammenhang mit der Behandlung und Diagnostik, um die Diagnose-, Rettungs- und medizinische Kapazitäten in der Wojewodschaft Großpolen zu erhöhen.

2. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Prävention/Milderung der Auswirkungen der COVID-19-Epidemie

Kofinanzierung aus dem ESF – der materielle Umfang des Projekts umfasst den Kauf der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung, diagnostischen und medizinischen Materialien, Einwegausrüstung, den Kauf von Ausrüstung und Desinfektionsmitteln, den Kauf von Reparatur- und Bauleistungen, die zur Anpassung der Räume für die Bekämpfung der COVID-19-Krankheit erforderlich sind, die Entlohnung des Personals, insbesondere des medizinischen Personals, der medizinischen Reagenzien und Materialien, die Forschung, Tests und andere laufende Anschaffungen entsprechend dem von den Krankenhäusern, medizinischen Einrichtungen und anderen in der Wojewodschaft Großpolen tätigen Einheiten gemeldeten Bedarf.

Beide Projekte befinden sich in einer beschleunigten Vorbereitungsphase. Der Umfang der Projekte wurde auf der Grundlage der von den medizinischen Einrichtungen gemeldeten Bedürfnisse festgelegt. 

Der Vorstand der Wojewodschaft Großpolen beschloss auch den Transfer von 2,6 Millionen PLN aus dem Europäischen Sozialfonds WRPO 2014+ für das Universitätsklinikum Heliodor Święcicki in Posen, hauptsächlich für die Durchführung von etwa 2.000 SARS-CoV-2-Tests, aber auch für persönliche Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter*innen des Universitätsklinikums.

Das Projekt umfasst die folgenden Aufgaben:

  1. Durchführung von Bestimmungen des SARS-CoV-2 bei Personen, die gemäß den Empfehlungen der Regionalen Sanitär- und Epidemiologiestation unter Quarantäne gestellt wurden, sowie bei medizinischem Personal klinischer Krankenhäuser gemäß den Empfehlungen der WHO.
  2. Ergänzung der medizinisch-diagnostischen Laborausrüstung zur Bestimmung des SARS-CoV-2.
  3. Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung für Mitarbeiter*innen des Heliodor Święcicki Universitätsklinikums der Medizinischen Universität K. Marcinkowski in Posen.
  4. Bereitstellung der für die Bekämpfung von COVID-19 notwendigen Ausrüstung für das Universitätsklinikum.

Um den Ärzt*innen eine wirksame Bekämpfung der COVID-19-Epidemie zu ermöglichen, wurde außerdem beschlossen, den Wojewodschaftskrankenhäusern in Posen, Leszno, Kalisz und Konin jeweils 300.000 PLN aus der Haushaltsreserve für das Krisenmanagement, d.h. insgesamt 1,2 Mio. PLN, zu überweisen. Die Unterstützung des Großpolnischen Zentrums für Thorax- und Bronchirurgie in Posen wird ihrerseits auch in der Anschaffung eines Geräts zur Nukleinsäureextraktion bestehen (Transfer von 80.000 PLN), das die Test-Kapazität auf das neuartige Coronavirus steigern wird.

Zudem unterstützt das Institut für Bioorganische Chemie der Polnischen Akademie der Wissenschaften in Posen mit 100.000 PLN aus der Notreserve die Aktivitäten zur Erstellung des Virusnachweiskits SARS-CoV-2. Das Institut verfügt bereits über einen Prototyp, nun ist es an der Zeit für dessen Verbreitung. Gegenwärtig werden die Fragen des schnellstmöglichen Produktionsstarts gelöst. 

Der Marschall der Wojewodschaft Großpolen beschloss auch den Kauf von Ausrüstung zur Dekontamination von Krankenwagen und Ausrüstung für die Wojewodschaftsnotfallstation in Posen sowie Laborausrüstung für Krankenhäuser in Kalisz und Konin – alles zusammen für den Betrag von etwa 700.000 PLN. Die Krankenhäuser in Kalisz und Konin werden mit zwei Geräten zum Testen auf das Coronavirus ausgestattet, so dass die Diagnose auf das Vorhandensein von COVID-19 im Körper der Patient*innen bereits vor Ort gestellt werden kann und die zeitaufwändige Untersuchung von Proben in den Labors von Posen entfällt.

Es gibt auch zusätzliche Unterstützung für Universitätskliniken.

„Wie wir alle wissen, spielen Universitätskliniken heute - in Zeiten von Epidemien - eine sehr wichtige Rolle. Deshalb haben wir den schnellen Transfer genutzt, um ihnen finanzielle Möglichkeiten zu geben, sich mit zusätzlicher persönlicher Schutzausrüstung und Spezialausrüstung für diese schwierigen Zeiten auszustatten", so Marschall Marek Woźniak.

Diesmal stellte der Vorstand der Wojewodschaft Mittel in Höhe von 14,12 Mio. PLN zur Kofinanzierung von 6 Einheiten, die gegen die Ausbreitung der Epidemie kämpfen, zur Verfügung. Diese sind:

  • Universitätsklinikum Heliodor Święcicki der Medizinischen Universität Posen „Karol Marcinkowski"
  • Universitätszentrum für Zahnmedizin und Fachmedizin 
  • Universitätsklinokum Karol Jonscher der Medizinischen Universität Posen „Karol Marcinkowski"
  • Universitätsklinikum Verklärung Christi der Medizinischen Universität Posen „Karol Marcinkowski"
  • Universitätsklinikum für Orthopädie und Rehabilitation Victor Degi der Medizinischen Universität Posen „Karol Marcinkowski"
  • Medizinisches Zentrum HCP St. Johannes Paul II Krankenhaus

Die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, die im Rahmen des Operationellen Regionalprogramms Großpolen für die Jahre 2014-2020 zur Verfügung stehen, werden für die Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, notwendiger Ausrüstung wie Beatmungsgeräte, Kardiomonitore, Infusionspumpen verwendet.

Was die Unterstützung der Wirtschaft in Großpolen betrifft, so werden neben dem staatlichen Hilfspaket, das Unternehmer*innen helfen soll, ihre Tätigkeit trotz der sich ausbreitenden Epidemie aufrechtzuerhalten, Maßnahmen zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft geschaffen. Die Vorbereitungsarbeiten sind im Gange.


Weitere Informationen:

Änderungen im WRPO 2014+: Es gibt Geld vom Marschall für den Kampf gegen das Coronavirus | UMWW

EILMELDUNG: Wir machen mit einem weiteren Auftrag weiter: Der Marschall will dringend Beatmungsgeräte, Patientenmonitore und Intensivbetten kaufen | UMWW

Achtung: Die Selbstverwaltung der Wojewodschaft Großpolen wird DRINGEND mehr als 1,5 Millionen persönliche Schutzausrüstungen für Mitarbeiter*innen medizinischer Einrichtungen kaufen | UMWW

2,6 Millionen PLN für Prävention und Bekämpfung von COVID-19 | UMWW

Coronavirus: Kommunalverwaltung von Großpolen stellt rund 25 Millionen PLN zur Unterstützung von Krankenhäusern bereit | Głos Wielkopolski

Coronavirus. Marschall Marek Woźniak wird zusätzliche 25 Millionen PLN für die Krankenhäuser in Großpolen bereitstellen | Wyborcza.pl

Marschall Woźniak: Wir spüren die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Aber man muss seine Arbeit tun und hoffnungsvoll bleiben | Wyborcza.pl




Wojewodschaft Niederschlesien

In Breslau wurde das Breslauer Hilfsprogramm (Wrocławski Program Pomocowy) für Unternehmer*innen ins Leben gerufen. Es ist die erste Reihe von Maßnahmen, die unter anderem von Inhaber*innen von Restaurants, Cafés, Hotels, Kulturzentren oder Schönheitssalons genutzt werden können. Das Paket ist aber auch für Inhaber*innen von Buchläden, Bekleidungsgeschäften, Schuhgeschäften oder Geschäften für Haushaltsgeräte zugänglich. Darüber hinaus sind bereits seit dem 14. März Mieten in den kommunalen Räumlichkeiten ausgesetzt. 

Maßnahmen: 

  • Zahlungsaufschub für kommunale Räumlichkeiten, Grundsteuer oder Grundstückspacht
  • Ratenzahlung (Mieten, Grundsteuern, Pachtverträge)
  • eventuelle Streichung von Zinsen auf diese Beträge

Beantragung: 

  • in elektronischer Form über einen ePUAP-Posteingang, der mit einem vertrauenswürdigen Profil oder einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert ist
  • in elektronischer Form an pomoc.firma@um.wroc.pl, signiert mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
  • schriftlich an die Adresse: Abteilung für Forderungsmanagement, Kotlarska 41, 50-151 Wrocław.

Es besteht momentan keine Möglichkeit, die Anträge persönlich in den Gebäuden des Stadtamtes abzugeben.  


Weitere Informationen:

Wrocławski Program Pomocowy | Biuletyn Informacji Publicznej Urzędu Miejskiego Wrocławia


Unternehmer*innen in ganz Polen können ihre Geschäftstätigkeit aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage aussetzen. Damit eine Aussetzung wirksam ist, muss sie mindestens 30 Tage dauern. Die Geschäftstätigkeit kann auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. In dieser Zeit müssen unter anderem keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.

Na czym polega zawieszenie działalności i kiedy można to zrobić | Biznes.gov.pl


Weitere Informationen über Unterstützung für Unternehmer*innen in ganz Polen finden Sie hier: 

Koronawirus – najważniejsze informacje dla przedsiębiorców | Biznes.gov.pl

Tarcza Antykryzysowa | Serwis Rzeczypospolitej Polskiej



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24.04.2024 -