Common Ground – Über Grenzen mitgestalten
Regionen, die Nachbarstaaten verbinden – Grenzregionen – sind besondere Räume, die viel Potenzial bieten. Die Verflechtungen zwischen ihnen sind eng und vielfältig. Doch obwohl sich die grenzüberschreitenden Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten intensiviert haben, hemmen unterschiedliche Verwaltungsstrukturen beiderseits der Grenzen nach wie vor die gemeinsame Gestaltung der Regionen. Dies gilt auch für die Beteiligung von Einwohner*innen an politischen Gestaltungsprozessen einer Grenzregion.
Mit Common Ground – Über Grenzen fördert die Robert Bosch Stiftung die grenzübergreifende Beteiligung der Bevölkerung an der Gestaltung und Entwicklung ihrer Region. Durch inhaltliche Beratung und finanzielle Unterstützung soll eine verbindende Beteiligungskultur zwischen Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und lokaler Bevölkerung beiderseits der Grenze etabliert werden.
Sie stehen in Ihrer Grenzregion vor einer Herausforderung, die Sie mit Beteiligung der Einwohner*innen auf beiden Seiten der Grenze angehen wollen? Sie möchten etwas bewegen und Potenziale freisetzen? Sie wollen dabei in einem starken grenzüberschreitenden Bündnis von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten? Sie sind motiviert, eine Beteiligungskultur in ihrer Grenzregion zu etablieren – mit allen relevanten Akteur*innen? Dann bewerben Sie sich für das Programm Common Ground – Über Grenzen mitgestalten und werden Sie eine Common Ground Region!
Die Bewerbung als Grenzregion erfolgt durch einen Hauptantragsteller oder eine Hauptantragstellerin. Dies sollte eine regionale Gebietskörperschaft sein, d. h. ein Landkreis, eine Kommune, ein Kommunalverband oder eine andere Gebietskörperschaft aus Deutschland oder einem der Nachbarländer. Auch eine zivilgesellschaftliche Organisation kann Hauptantragsteller oder Hauptantragstellerin sein, wenn sie eine Kooperation mit einer Gebietskörperschaft vorweisen kann.
Die Bewerbung als Region für Common Ground ist zweistufig.
In der ersten Stufe reichen Sie als Hauptantragsteller oder Hauptantragstellerin bis zum 15. November 2021 Ihre Interessenbekundung ein.
Detaillierte Informationen zum Projekt finden Sie hier.