Projektförderung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Rahmen der Oder-Partnerschaft
Projekte auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft, die einen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen Zusammenarbeit dies- und jenseits der deutsch-polnischen Grenze leisten, können sich noch bis zum 1. März für eine Förderung bewerben.
Die Aktivitäten sollen Austauschcharakter haben, wobei die Kultur und kulturelle Initiativen einen zentralen inhaltlichen Bestandteil darstellen sollten. Nicht förderfähig sind Projekte aus dem Bereich Wirtschaft.
Inhaltliche Förderkriterien:
Die Entscheidung über die Förderung von Projekten erfolgt durch den Europabereich der Senatsverwaltung für Kultur und Europa nach folgenden Kriterien:
- Das Projekt wird auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft und von Akteuren, die ihre Hauptwirkungsstätte in dieser Region haben, durchgeführt.
- Das Projekt liefert einen erkennbaren Beitrag für die Entwicklung nachhaltiger Beziehungen von Berliner Akteuren in den Raum der Oder-Partnerschaft hinein. Projektanträge von Berliner Akteuren haben eine besonders hohe Priorität.Es sind sowohl deutsche als auch polnische Akteure/Partner beteiligt.
- Das Projekt hat Austauschcharakter. Der Gedanke der grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Zusammenarbeit als Teil der europäischen Zusammenarbeit wird durch einen kulturellen Teil (ggfs. Schwerpunkt) sichtbar gemacht.
- Das Projekt ist auf Nachhaltigkeit angelegt, insbesondere in Bezug auf die Verbindungen zwischen den Partnern und die Nutzung der Ergebnisse.
- Das Projekt beteiligt die Zivilgesellschaft, es richtet sich nicht ausschließlich an Akteure, die sich ohnehin professionell im internationalen Kontext bewegen.
- Das Projekt verfügt über eine gewisse Außenwirkung und kann in Einklang mit den Leitgedanken der Oder-Partnerschaft öffentlichkeitswirksam dargestellt werden.
- Das Projekt hat noch nicht begonnen.
Die bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Rahmen der Oder-Partnerschaft beantragte Fördersumme muss zwischen 1.000 € und max. 3.000 € liegen. Die tatsächliche Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem eingereichten Finanzierungsplan und der Anzahl der eingereichten und für förderfähig befundenen Projekte. Die Vergabe erfolgt unter Beachtung von Paragraph 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung.
Förderzeitraum:
Die Mittel werden nach Auswahl der Projekte in Form einer Zuwendung vergeben. Bewilligte Projekte sollten unverzüglich nach Förderzusage begonnen und im Jahr 2019 umgesetzt werden. Der Zeitraum der Projektdurchführung darf nicht über den 31. Dezember 2019 hinausgehen.
Antragstellung:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (zweifache Ausführung)
- Ausgefüllter und unterschriebener Finanzierungsplan (zweifache Ausführung)
- unterschriebene Mindestlohnerklärung (zweifache Ausführung)
- Weitere erforderliche Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
- Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Die Unterlagen müssen bis spätestens zum 1. März 2019 eingereicht werden (Datum des Poststempels). Später eingehende und unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen finden Sie hier.
Anträge sind zu senden an:
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
z.Hd. Frau Johanna Eisenberg
Brunnenstraße 188 – 190
10119 Berlin