Neue Förderchance für deutsch-polnische Zusammenarbeit: Die Senatskanzlei Berlin ruft zur Einreichung von Projektideen für das Jahr 2027 auf. Gefördert werden nicht gewinnorientierte Vorhaben, die Berliner Akteure nachhaltig mit Partnern im Raum der Oder-Partnerschaft vernetzen. Pro Projekt sind Förderungen zwischen 10.000 und 25.000 Euro möglich. Projektexposés können bis zum 15. November 2026 eingereicht werden.
Die Förderung richtet sich an Projekte, die im Jahr 2027 umgesetzt werden und spätestens zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sind. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtprojektsumme. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Regelungen für 2027.
Bewerben können sich volljährige Personen mit Wohnsitz in Berlin sowie juristische Personen wie Vereine, Stiftungen, Initiativen, Fördervereine oder gemeinnützige GmbHs mit Sitz oder Büro in Berlin. Bei Projekten mit mehreren Partnern muss eine antragsberechtigte Person oder Einrichtung in Berlin federführend sein.
Gesucht: nachhaltige deutsch-polnische Kooperationen
Gefördert werden Projekte, die einen erkennbaren Mehrwert für Berlin schaffen und nachhaltige Beziehungen zwischen Berliner Akteuren und Partnern im Raum der Oder-Partnerschaft stärken. Voraussetzung ist, dass sowohl deutsche als auch polnische Partner beteiligt sind und das Vorhaben im Gebiet der Oder-Partnerschaft durchgeführt wird. Ein Schwerpunkt sollte dabei in Berlin liegen.
Wichtig ist außerdem, dass die Zusammenarbeit über die eigentliche Projektlaufzeit hinaus Wirkung entfalten kann und die Ergebnisse öffentlich sichtbar gemacht werden. Nicht förderfähig sind kommerzielle Vorhaben sowie Schüleraustausche.
So funktioniert die Bewerbung
Für die erste Stufe des Verfahrens ist bis zum 15. November 2026 ein vollständiges Projektexposé in deutscher Sprache einzureichen. Es besteht aus einer maximal zweiseitigen Projektbeschreibung nach der bereitgestellten Vorlage sowie einem Finanzierungsplan. Die Unterlagen müssen fristgerecht vollständig bei der Senatskanzlei eingehen.
Nach Ablauf der Frist werden die eingereichten Exposés geprüft und bewertet. Bei einer positiven Entscheidung folgt anschließend das formelle Antragsverfahren nach der Berliner Landeshaushaltsordnung. Die ausgewählten Antragstellenden werden dann aufgefordert, die vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von drei Wochen einzureichen.
Weitere Informationen, Förderkriterien und Vorlagen:
https://www.berlin.de/sen/europa/foerderoptionen/artikel.1609266.php