Projektförderungen im Rahmen der Oder-Partnerschaft

Ziel der Ausschreibung ist die Förderung von Projekten auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft, die einen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen Zusammenarbeit dies- und jenseits der deutsch-polnischen Grenze leisten.

Die Oder-Partnerschaft ist ein interregionales, grenzübergreifendes informelles deutsch-polnisches Netzwerk, das 2026 sein 20-jähriges Bestehen feiert. Im Rahmen der aktuellen Ausschreibung werden Projekte gefördert, die die Vernetzung von Berliner Akteurinnen und Akteuren in die Region unterstützen und zur Entwicklung nachhaltiger deutsch-polnischer Beziehungen beitragen. Nicht förderfähig sind Schüleraustausche.

Antragsfrist: Anträge müssen bis zum 27. Februar 2026 vorliegen.

Förderkriterien

Projekte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Der Projektantrag muss von Berliner Akteuren eingereicht werden und einen erkennbaren Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Beziehungen von Berliner Akteuren in den Raum der Oder-Partnerschaft leisten. Das Projekt wird auf dem Gebiet der Oder-Partnerschaft durchgeführt, wobei ein Schwerpunkt in Berlin liegen sollte. Die Durchführung erfolgt von Akteuren, die ihre Hauptwirkungsstätte in dieser Region haben.

Sowohl deutsche als auch polnische Partner müssen beteiligt sein. Das Projekt ist auf Nachhaltigkeit angelegt, insbesondere in Bezug auf die Verbindungen zwischen den Partnern und die Nutzung der Ergebnisse. Es verfügt über eine gewisse Außenwirkung und kann in Einklang mit den Leitgedanken der Oder-Partnerschaft öffentlichkeitswirksam dargestellt werden. Projekte in 2026 nehmen Bezug auf das 20-jährige Bestehen der Oder-Partnerschaft.

Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, beginnt frühestens zum Datum der Bewilligung und wird bis spätestens 31. Dezember 2026 abgeschlossen.

Fördersumme und Eigenanteil

Die beantragte Fördersumme darf ein Fördervolumen von 10.000 Euro nicht überschreiten. Die tatsächliche Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem eingereichten und bewilligungsfähigen Finanzierungsplan. Grundsätzlich ist nur eine Teilfinanzierung vorgesehen, der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.

Antragsberechtigung

Zuwendungen sind nur an Stellen außerhalb der Berliner Verwaltung möglich. Bewerben können sich Vereine, Einzelpersonen ab 18 Jahren und anderweitige gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Büro in Berlin. Weitere Partner und damit zusätzliche Drittmittel sind möglich. Ebenso können verschiedene Vereine oder Einrichtungen für ein Projekt kooperieren, für den Antrag muss aber ein Partner federführend und damit Antragsteller sein.

Förderform und Projektzeitraum

Die Mittel werden nach Auswahl der Projekte in Form einer Zuwendung vergeben. Der Projektzeitraum beginnt mit dem Datum der Bewilligung und endet spätestens am 31. Dezember 2026. Der taggenaue Projektzeitraum muss im Antrag angegeben werden. Bei der Angabe des Projektzeitraumes sollte ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Projektes eingeplant werden.

Hinweise zur Antragstellung

Die Unterlagen müssen bis spätestens zum 27. Februar 2026 in Papierform eingereicht werden. Später eingehende und unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Unterlagen müssen parallel per E-Mail eingereicht werden. Nur digital eingereichte Anträge können nicht geprüft werden.

Ein Antrag beinhaltet das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular von einer zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person inklusive aller Anlagen sowie den ausgefüllten Finanzierungsplan. Weitere erforderliche Unterlagen sind dem Antragsformular zu entnehmen. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

Für den Antrag sind zwingend die Unterlagen und Muster unter dem bereitgestellten Link zu verwenden, darunter Checklisten für Projektanträge. Es werden nur Anträge angenommen, für die die aktuellen Muster verwendet wurden.

Rechtliche Grundlagen

Bei Zuwendungen handelt es sich um zweckgebundene Geldleistungen, die nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Grundlage ist die Landeshaushaltsordnung Berlin beziehungsweise die Ausführungsvorschriften zur LHO §§ 6, 23, 34, 44. Förderungen sind immer auf das aktuelle Haushaltsjahr beschränkt. Die jeweiligen Fristen und Schwerpunkte der Förderaufrufe sind zu beachten.

Die wichtigsten Links zum Abruf

 

Kontakt

Anträge sind zu senden an:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
z. Hd. Frau Johanna Eisenberg
Referat Europaangelegenheiten
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

sowie parallel per E-Mail.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Fristablauf an Johanna Eisenberg (johanna.eisenberg@europa.berlin.de, Tel. 030 9026-2751).