Corona-Einreiseregeln: Update für die Bundesrepublik Deutschland seit August 2021
Seit dem 1. August 2021 gelten neue Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland.
Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen möchte, muss eine Digitale Einreiseanmeldung (DEA), einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, bzw. einen Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen sowie eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Ein Impfzertifikat oder Genesenennachweis ist nicht ausreichend für die Einreise aus einem Virusvariantengebiet.
Auch für Einreisende aus Ländern und Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, also Hochrisikogebieten, gelten diese Regeln zur Digitalen Einreiseanmeldung (DEA), dem negativen PCR- (max. 72 Stunden alt) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden alt). Hier ist die Einreise nach Deutschland mit einem Impf- bzw. Genesenennachweis möglich. Die Quarantänepflicht beträgt zehn Tage, kann ab dem ersten Tag jedoch durch einen Impf- oder Genesenennachweis und ab dem fünften Tag durch einen negativen Test verkürzt werden.
Eine Liste der jeweils aktuellen Virusvarianten- bzw. Hochrisikogebiete stellt das Robert Koch-Institut hier zur Verfügung.