EU-Unterstützung in der Corona-Krise
COVID-19 hat mit Infektionen in allen Mitgliedstaaten eine Notlage für alle EU-Bürger*innen, Gesellschaften und Volkswirtschaften bewirkt. In dieser Situation ist es wichtiger als je zuvor, auf europäischer Ebene koordiniert und grenzüberschreitend zu reagieren. Deswegen präsentierte die Europäische Kommission bereits im März koordinierte Sofortmaßnahmen zur Abfederung der sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
Die EU-Länder tun ihr Bestes, um sich in der Corona-Krise gegenseitig zu unterstützen. Dies erfolgt unter anderem in Form von Spenden grundlegender medizinischer Ausrüstung wie Schutzmasken und Beatmungsgeräte. Die Länder nehmen aber auch schwerkranke Patient*innen aus anderen Teilen der EU auf. Die Europäische Union finanziert die Erforschung von Behandlungsmethoden und eines Impfstoffs‚ organisiert die gemeinsame Beschaffung wichtiger Ausrüstung und stellt den EU-Ländern insgesamt 37 Milliarden Euro für die Bekämpfung des Virus zur Verfügung.
Eine der unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie ist der abrupte Liquiditätsmangel, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Gleichzeitig steigt aber bei solchen Liquiditätsengpässen das wahrgenommene Risiko plötzlich stark, sodass die Banken wenig geneigt sind, KMU Kredite zu gewähren. Deshalb sind EU-Garantien zur Unterlegung solcher Darlehen erforderlich. Die Europäische Union stellt Mittel zur Verfügung, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf KMU eindämmen sollen. Dafür hat die Europäische Kommission eine Mrd. Euro aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) freigegeben, die als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) dient. Der EIF kann dadurch besondere Garantien stellen, die Banken und anderen Kreditgebern Anreize bieten, um mindestens 100.000 betroffenen europäischen KMU Liquidität zu sichern. Es wird erwartet, dass dadurch Finanzmittel in Höhe von 8 Mrd. Euro mobilisiert werden können.
Die von der Corona-Krise am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten erhalten 2020 Zugang zu finanzieller Unterstützung in Höhe von bis zu 800 Mio. Euro. Über die Unterstützung wird von Fall zu Fall entschieden. Für Polen stellt die EU beispielsweise 2,6 Mrd. PLN (ca. 570 Mio. Euro) zur Rettung von Arbeitsplätzen zur Verfügung. Der Beitrag wird der Subventionierung der Gehälter und Sozialversicherungsbeiträgen der Beschäftigten von Unternehmen, deren Umsatz zurückgegangen ist, dienen. Das Geld stammt aus EU-Fonds, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Marschäll*innen der Wojewodschaften und die Regierung gingen hier in den Dialog, denn ein Teil der Gelder für Polen aus dem ESF steht der Regierung und der andere Teil den einzelnen Wojewodschaften zur Verfügung.
Unternehmen (auch solche, die keine Arbeitnehmer*innen beschäftigen), deren Umsatz zurückgegangen ist, können von Zuschüssen zu den Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen der Beschäftigten profitieren. Folgende Höhe des Zuschusses wird gewährt, je nachdem wie groß der erreichte Umsatzrückgang ist:
- Umsatzrückgang von mindestens 30% = Zuschuss von bis zu 50% der Höhe des Mindestlohns pro Monat für jede*n Arbeitnehmer*in zusammen mit Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 1.500 PLN pro Monat und Arbeitnehmer*in, d.h. bis zu ca. 4.500 PLN innerhalb von drei Monaten);
- Umsatzrückgang von mindestens 50% = Zuschuss in Höhe von bis zu 70% der Höhe des Mindestlohns pro Monat für jede*n Arbeitnehmer*in zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 2.100 PLN pro Monat und Arbeitnehmer*in, d.h. bis zu ca. 6.300 PLN in drei Monaten);
- Umsatzrückgang von mindestens 80 % = Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der Höhe des Mindestlohns pro Monat für jede*n Arbeitnehmer*in zusammen mit Sozialversicherungsbeiträgen zu erhalten (ca. 2.700 PLN pro Monat und Arbeitnehmer*in, d.h. bis zu ca. 8.100 PLN in drei Monaten.
Der Zuschuss zu den Gehältern der Mitarbeiter*innen steht auch Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, Verbänden, kirchlichen juristischen Personen, Vereinigungen von Kommunalverwaltungseinheiten, sozialen Genossenschaften und gemeinnützigen Unternehmen zur Verfügung. Die Unterstützung wird für drei Monate gewährt. Das polnische Ministerium für Fonds und Regionalpolitik (Ministerstwo Funduszy i Polityki Regionalnej) schätzt, dass auf diese Weise etwa eine halbe Million Arbeitsplätze gerettet werden können.
Das Ministerium erklärt auch, wie der Umsatzrückgang berechnet wird. Der*die Unternehmer*in wird beliebige aufeinanderfolgende Monate im Jahr 2020 (z.B. Februar-März) oder aufeinanderfolgende 60 Kalendertage angeben können und den Umsatz aus diesem Zeitraum mit zwei entsprechenden Monaten im Jahr 2019 zu vergleichen. Im Falle von NGOs gelten die Schwellenwerte ähnlich wie bei Unternehmen. Sie beziehen sich jedoch nicht auf den Umsatz, sondern auf den Rückgang der Einnahmen aus gesetzlichen Tätigkeiten. Zur Bestimmung der Höhe des Umsatzrückgangs (ähnlich wie bei Unternehmern) werden zwei aufeinander folgende Monate im Jahr 2020 (z.B. Februar-März) oder aufeinander folgende 60 Kalendertage berücksichtigt, die mit dem entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 verglichen werden müssen.
Das Geld wird von den Arbeitsämtern der Landkreise gewährt. Die Möglichkeit, Anträge online über die Plattform praca.gov.pl einzureichen, steht den Unternehmen bereits seit dem 9.4. zur Verfügung. Am 10.4. wird der Dienst für Selbständige freigeschaltet. Die Freischaltung für NGOs erfolgt in Kürze.
Weitere Informationen:
Coronakrise: 8 Mrd. Euro für 100.000 kleine und mittlere Unternehmen | Europäische Kommission
Solidarität in Corona-Zeiten: So helfen die EU-Länder einander | Europäisches Parlament
Coronavirus: EU-Länder erhalten Mittel aus Solidaritätsfonds | Europäisches Parlament
Wir werden Gehälter bezuschussen, um Arbeitsplätze zu erhalten | MFiPR