Grenzüberschreitender Expertenaustausch zu Risikoanalysen im Katastrophenschutz: Krisenmanagement im deutsch-polnischen Grenzraum
Ziel des Workshops „Grenzüberschreitende Risikoanalyse – Hochwasserszenario“ war es, die in der Republik Polen sowie die in Deutschland auf Bundes- und Landesebene genutzten Methoden kennen zu lernen und sich über den derzeitigen Stand der Implementierung zu informieren. Darüber hinaus galt es, Potenziale für eine Zusammenarbeit zu ermitteln und Möglichkeiten für grenzüberschreitende Risi-koanalysen abzustimmen. Dabei wurde unter anderem die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Risikoanalyse im deutsch-polnischen Grenzraum am Beispiel eines „Hochwasserszenarios“ erörtert.
Risikoanalysen sind ein Teil des gesamten Risiko- und Krisenmanagements, das für die Zukunft des Katastrophenschutzes eine wichtige Rolle spielt. Das BBK und Brandenburg haben Methoden entwi-ckelt, um die Planung in dem Bereich Katastrophenschutz auf fundierte Grundlagen zu stellen. Das in Polen angewendete Verfahren ist der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelten Methode „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“ sehr ähnlich.
An der Veranstaltung nahmen von polnischer Seite unter anderem Vertreter des Regierungszentrums für Sicherheit, der Wojewodschaftsämter von Lebuser Land, Westpommern und Niederschlesien, des Amtes für Wasserwirtschaft Szczecin, des Amtes für Melioration und Wasserbau Zielona Góra, sowie der Staatlichen Feuerwehr teil. Die deutsche Seite war unter anderen vertreten durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das brandenburgische Innenministerium und das Lan-desamte für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Das Land Brandenburg und die Republik Polen haben eine Vereinbarung über die gegenseitige Hilfe-leistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen unterzeichnet. Darüber hinaus weisen sie im Bereich der Naturgefahren im grenznahen Bereich vergleichbare Risikoprofile auf.
Auch die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2014 europaweite Mindeststandards im Risikomanagement einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind dazu aufgefordert worden, ihre Verfahren und Methoden für die Umsetzung von Risikoanalysen auszubauen und anzugleichen. Vor allem der Aus-tausch und die Übermittlung von Erfahrungen zum Risikomanagement zwischen EU-Mitgliedsstaaten soll dabei besonders beachtet werden.